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Uezwil: Gesamt­revision Nutzungs­planung Siedlung und Kulturland

In der Gemeinde Uezil wurde von 2019 bis 2022 die Revision der Nutzungs­planung Siedlung und Kultur­land erarbeitet. Als Einstieg wurde zusammen mit der Planungskommission ein räumliches Entwicklungs­leitbild erstellt.

Merkmale und Hauptaufgaben

  • Ländlich geprägte Gemeinde
  • Besondere Verknüpfung des Siedlungs­raumes mit der angrenzenden Landschaft
  • Reicher Bestand an Hochstamm­obstbäumen sollte künftig erhalten und besser geschützt werden
  • Wenig unüberbaute Bauzonen
  • Gute Einwohner­dichte in den Wohn- und Mischzonen
  • Auf den noch unüber­bauten Schlüssel­gebieten galt es eine sorg­fältige und zeitlich abgestimmte Ent­wicklung sicherzustellen
  • Das Ortsbild und insbesondere die strassen­raum­prägenden Gebäude sind zu erhalten

Räumliches Entwicklungs­leitbild

  • Das Leitbild räumliche Entwicklung bildet eine Gesamt­schau über das Gemeinde­gebiet und zeigt die strategische Vorstellung der gesamt­haften und quartier­spezifischen Entwicklung der Gemeinde auf.
  • Schlüsselgebiete zur Innen­­entwicklung werden im Leit­bild räumliche Entwicklung identifiziert und vertieft betrachtet

Umsetzung in der Nutzungsplanung

  • Festlegung spezieller Vorschriften für drei Gestaltungs­plan­gebiete. Die Ziel­vorgaben der Gestaltungs­plan­gebiete «Baumgarten» und «Sagiareal» basieren auf den Analysen des Leit­bildes räumliche Entwicklung
  • Anpassung der BNO an das übergeordnete Recht – insbesondere Umsetzung der IVHB – und an die Praxis der Gemeinde
  • Umsetzung der Gewässer­räume in der Bauzone und im Kulturland
  • Hochstammobstbäume werden neu nicht mehr generell geschützt, sondern sind in der BNO neu als alternative Schutz­zonen umgesetzt.
  • Umzonung der Einfamilien­hauszone in die Wohnzone W2, um Innenentwicklungs­potentiale ausschöpfen zu können
  • Neue Kategorie Gebäude­schutz: «strassen­raum­prägende Gebäude». Bei Abbruch und Ersatzbau ist die ursprüngliche Stellung zur Strasse zu berücksichtigen.
  • Umsetzung einer Grünzone im Bereich der denkmal­geschützten Kapelle um dieses Gebiet von Bauten und Anlagen freizuhalten
AuftraggeberGemeinderat Uezwil
Verantwortliche PartnerSusanne Hagedorn , Lidia Räber
Zeitraum2019 bis 2022
StandVom Regierungsrat am 29. März 2023 genehmigt