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Leutwil: Gesamtrevision Nutzungs­planung Siedlung und Kulturland

In der Gemeinde Leutwil wurde von 2017-2019 die Revision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland erarbeitet. Als Basis für die Revision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde ein Entwicklungsrichtplan Dorfkern erarbeitet.

Merkmale und Hauptaufgaben in Leutwil

  • Ländlich geprägte Gemeinde

  • Geringe Einwohnerdichten in bestehenden Wohn- und Mischzonen von 28 E/ha

  • Besondere Lage im Landschaftsraum mit einer schönen Einbettung der Siedlung in die Landschaft

  • Zahlreiche wertvolle Naturobjekte

  • Ortskern mit unverwechselbarem Charakter des Strassendorfes galt es zu erhalten und weiterzuentwickeln

  • Zu hohes Fassungsvermögen der Bauzonen führte zu Umlagerung und Auszonungen von Bauzonen

  • Auffüllen der wenig dicht bewohnten Dorfzone durch Neubauten – nachgewiesen im Konzeptplan

Entwicklungsrichtplan Dorfkern

  • Behördenverbindlicher Plan

  • Enthält baulich-räumliche Aussagen zur Weiterentwicklung des Dorfkerns

  • Aussagen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes sowie zur Umgebungsgestaltung
    Darstellung des Innenentwicklungspotentiales durch Umnutzung, An-, Auf- und Ergänzungsbauten 

Umsetzung in der Nutzungsplanung

  • Erweiterung der Dorfzone auf Grundlage ISOS und eigener Analysen

  • Neue Kategorien Gebäudeschutz: Neben Gebäude mit Substanzschutz und Volu-menschutz werden "bestehende, ortstypische Gebäude" und "Ersatzbauten mit reduziertem Strassenabstand" bezeichnet 

  • "Ersatzbauten mit reduziertem Strassenabstand" bezeichnet Gebäude, die für die Strassenkammerung wichtig sind

  • Spezielle Vorschriften für ein Entwicklungsgebiet. Gestaltungplanpflicht die bei der Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens auf Grundlage der formulierten Zielsetzungen entfallen kann
AuftraggeberGemeinderat Leutwil
Verantwortlicher PartnerThomas Meier
ProjektbearbeitungSusanne Hagedorn
Zeitraum2017-2019