Der kommunale Gesamtplan Verkehr wurde im Rahmen der Revision der Nutzungsplanung mit Begleitung durch die Planungskommission erarbeitet.
Für Hendschiken wurde im Rahmen der Revision der Nutzungsplanung ein « Kommunaler Gesamtplan Verkehr» (KGV) gemäss § 54 BauG erarbeitet. Er wurde am 28. Juni 2022 vom Gemeinderat beschlossen. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt genehmigte am 9. September 2022 die Ziele. Der KGV ist behördenverbindlich.
Anhand einer Analyse der Ist-Situation wurden die Zielsetzungen formuliert und Massnahmen festgelegt. Die Teilpläne Fussverkehr, Radverkehr und MIV sowie der Arbeitsplan Tempo 30 wurden anhand der Zielsetzungen und Massnahmen erstellt.
Auftraggeber | Gemeinderat Hendschiken |
Verantwortliche Partner | Lidia Räber |
Zeitraum | 2019-2022 |
Genehmigung BVU Kanton Aargau | 09.09.2022 |