In der Gemeinde Burg wurde von 2012-2016 die Revision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland erarbeitet. Als Einstieg wurde ein Leitbild erarbeitet. Die Nachbargemeinde Menziken führte gleichzeitig eine Gesamtrevision durch. Dies bot die Chance für die Harmonisierung von gleichartigen Zonenvorschriften.
Die Erarbeitung des Leitbildes fand im Rahmen der Revision der Nutzungsplanung mit Begleitung durch die Planungskommission statt. Das Leitbild dient als Führungs- /Koordinationsinstrument für den Gemeinderat, Fundament für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung sowie Orientierungshilfe für die Bevölkerung und für Investoren. Folgende vier Leitsätze wurden formuliert:
Die Gemeinde Burg verfügte über zu grosse unüberbaute Bauzonen. Die gemäss Richtplankapitel S 1.2, Planungsanweisung 4.1 zur Auszonung vorzusehenden Flächen von 2,4 ha in den Gebieten Sandgasse Süd, Rüteli und Grundwasserschutzzone wurden im Rahmen der Gesamtrevision sachgerecht dem Kulturland zugewiesen. Die Einwohnerkapazität des Bauzonenplanes ist auch bei Berücksichtigung der im kantonalen Richtplan vorgesehenen Auszonungen von 2.2 ha immer noch zu gross. Aus diesem Grund wurden zusätzliche Auszonungen von 0.4 ha vorgenommen.
Auftraggeber | Gemeinderat Burg |
Koordination | Viktor Würgler, Gemeindeschreiber |
Verantwortliche Partner | Thomas Meier |
Zeitraum | 2012-2016 |
Beschluss Regierungsrat | 2017 |