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Holderbank: Gesamtrevision Nutzungs­planung Siedlung und Kulturland

In der Gemeinde Holderbank wurde von 2014-2018 die Revision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland erarbeitet. Die Gemeinde gehört gemäss Raumkonzept Kanton Aargau zum urbanen Entwicklungsraum. Das Dorf weist heute jedoch nur teilweise urbane Strukturen auf. Als Einstieg wurde durch das Büro Metron AG, Brugg eine ortsbauliche Konzeptplanung Raum Hauptstrasse unter enger Begleitung der Planungskommission und des Kantons erarbeitet, welche in das räumliche Entwicklungsbild einfloss. Hauptaugenmerk lag auf der qualitativ wertvollen Verdichtung entlang der Hauptstrasse. Parallel zur Nutzungsplanung wurde zusätzlich ein kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) erstellt.

Leitbild räumliche Entwicklung

Ziel ist es entlang der Hauptstrasse eine qualitativ wertvolle Verdichtung zu erreichen. Der Strassenraum entlang der Hauptstrasse soll eine betriebliche und gestalterische Aufwertung erfahren und sich zukünftig besser in die Siedlungsstruktur einfügen. Der Zugang zur Bahnhaltestelle soll verbessert werden. In den fünf Fokusräumen werden die wünschenswerten Entwicklungen verortet und konkretisiert. Das Ensemble rund um die Kirche soll erhalten und gestärkt werden. Im Zentrum Felsgarten gilt es die bestehenden Einrichtungen zu stärken und weiterzuentwickeln. Die unüberbaute Fläche Schümel soll der Zentrumszone mit einem angestrebten Nutzungsmix zwischen Wohnen, Gemeindespielplatz und Grünflächen, zugeteilt werden. Der Fokusraum Eingang Süd soll durch ein markantes Gebäude und eine Grünzäsur den südlichen Eingang stärken. Im Fokusraum Schulraumentwicklung findet die geplante Schulraumerweiterung statt.

Umsetzung in der Nutzungsplanung

  • Vergrösserung der Zentrumszone längs der Hauptstrasse mit dem Ziel höhere Volumen zu fördern.
  • Erhaltung und Stärkung des Ensembles rund um die Kirche mittels einer Ensembleschutzzone.
  • Umzonung von WG2 Zonen zu WG3 Zonen entlang der Hauptstrasse zur Erreichung einer qualitativ wertvollen Verdichtung.
  • Bezeichneter Bereich Eingangsportal Süd 4-geschossiger Bau möglich.
  • Umzonung des Gebietes Schümel Süd von der Zone öBA zur Zentrumszone mit Gestaltungsplanpflicht.
  • Konzeptplanung Raum Hauptstrasse als behördenverbindliches Planungsinstrument.
  • Gestaltungsplanpflicht Hausmatten Nord: Massvolle Verdichtung unter Wahrung des bestehenden Charakters.

Nachverdichtung Einfamilien­hausquartiere mittels Gestaltungs­plan

  • Das Wohngebiet Hausmatten Nord ist durch Einzelbauten und begrünte Freiräume geprägt.
  • Es wird eine massvolle Verdichtung unter Wahrung des durchgrünten Charakters angestrebt.

Lücken­schliessung ehemaliger Steinbruch Schümel

  • Früher Zweiteilung des Dorfes durch ehemaligen Steinbruch Schümel.
  • Zuteilung des Areals in Naturschutz- und Bauzonen (Zentrumszone, Wohnzone mit Gestaltungsplanpflicht und Zone öBA) mit der Revision 1999.
  • Kein Bedarf mehr an Flächen für öffentliche Bauten und Anlagen (öBA).
  • Im Zuge der Siedlungsentwicklung nach innen wird das Gebiet Zentrumszone zugeteilt mit Gestaltungsplanpflicht. Ein Teil der Fläche soll als öffentlichen Freiraum dienen.
AuftraggeberGemeinderat Holderbank
Verantwortliche PartnerThomas Meier
ProjektbearbeitungLidia Räber
TeilauftragOrtsbauliche Konzeptplanung Raum Hauptstrasse, Metron AG
Zeitraum2014-2018
Beschluss Regierungsrat2019