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Menziken: Teilrevision Nutzungs­planung Gewässerraum

In der Gemeinde Menziken wurde von 2018-2019 die Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland zur Umsetzung der Gewässerräume erarbeitet.

Planungsanlass

Gemäss der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung 2011 sind die Kantone verpflichtet in einem vorgegebenen Rahmen Festlegungen zu den Gewässerräumen zu treffen. Mit § 127 BauG, in Kraft getreten am 1. Mai 2017, wurde dies vom Kanton Aargau umgesetzt.

Gemäss einem Entscheid des Verwaltungsgerichtes betreffend die Umsetzung von § 127 BauG in der kommunalen Nutzungsplanung, müssen die Gewässerräume für sämtliche Gewässer in den Nutzungsplänen ausgeschieden werden.

Die Festlegung des Gewässerraumes im Kanton Aargau erfolgt auf drei Ebenen:

  • Für die Mehrheit der Gewässer (die vier grossen Flüsse, die stehenden Gewässer und die kleinen und eingedolten Bäche mit einer Breite weniger als 2 Meter) wird der Gewässerraum im revidierten § 127 BauG (kantonales Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz)) mittels der Definition von Uferstreifen festgelegt.
  • Für alle übrigen Bäche (2 Meter breit und grösser) legt der Regierungsrat nach Massgabe der Gewässerschutzgebung des Bundes den Gewässerraum in der Fachkarte Gewässerraum behördenverbindlich fest.
  • Die Gemeinden setzen die Gewässerräume in ihrer Nutzungs- und Sondernutzungsplanung um, indem sie die Gewässerräume im Detail analysieren und der örtlichen Gegebenheiten entsprechend umsetzen.

Dicht überbautes Gebiet

  • Für die Ausscheidung von Gewässerräumen gibt es, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, wenig Spielraum.
  • Das Gesetz sieht vor, dass bei gewährleistetem Hochwasserschutz im dicht überbauten Gebiet die Gewässerraumzone bei einem Bach über 2 m Sohlenbreite, angepasst werden kann.
  • Die Verkleinerung des Gewässerraums im dicht überbauten Gebiet ist demnach, unter Betrachtung des Einzelfalles möglich.

Vorgehen

  • In Menziken wurde die Wyna in unterschiedliche Abschnitte, die einen einheitlichen Charakter aufweisen, eingeteilt.
  • Die unterschiedlichen Abschnitte werden beschrieben und Abweichungen von der Fachkarte Gewässerraum aufgezeigt und begründet.
AuftraggeberGemeinderat Menziken
Verantwortliche PartnerThomas Meier
ProjektbearbeitungLidia Räber
Zeitraum2018-2019
Beschluss Regierungsrat18. September 2019