Suche

Besenbüren: Gesamt­revision Nutzungs­planung Siedlung und Kulturland

In der Gemeinde Besen­büren wurde von 2019-2024 die Nutzungs­planung Siedlung und Kultur­land gesamthaft revidiert. Die Gemeinde gehört gemäss Raum­konzept Aargau zum ländlichen Entwicklungs­raum. Die Basis für die Gesamt­revision Nutzungs­planung bildete das räumliche Entwicklungs­leitbild, welches als Ein­stieg erstellt wurde und die länger­fristigen räumlichen Entwicklungs­absichten und Ziel­setzungen der Gemeinde darstellt.

Merkmale

  • Hohe Wohnqualität durch landschaftlich schöne Lage umgeben von Wäldern
  • Gut erhaltener Ortskern mit einem Ortsbild von regionaler Bedeutung
  • Begrünter Siedlungsrand mit markanten Ortseingängen
  • Ab 1990er Jahren starker Bevölkerungszuwachs
  • Bebauung durch Siedlungsfinger mit Kulturland verzahnt
  • Merkmal der historischen Bebauung sind offene Vorzonen oder Gärten

Räumliches Entwicklungs­leitbild

In der Gemeinde Besenbüren wurde von 2019-2020 das räumliche Entwicklungs­leitbild erarbeitet, als Grundlage für die Revision der Nutzungs­planung Siedlung und Kultur­land. Das behörden­verbindliche räumliche Entwicklungs­leitbild REL leistet eine Gesamt­schau über das gesamte Gemeinde­gebiet und trägt so zur Schärfung des Gemeinde­profils bei, indem es eine räumlich-strategische Vor­stellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde gesamthaft und in den verschiedenen Gebieten in den nächsten 20 Jahren (also bis ca. 2040) ent­wickeln soll.

Mehr zum räumlichen Entwicklungsleitbild

Umsetzung in der Nutzungsplanung

  • Bauzonen­grösse
    Die Bauzonen­grösse bleibt un­verändert. Die zusätzliche Einwohner­kapazität der überbauten und unüberbauten Wohn- und Misch­zonen beträgt rd. 190 Einwohner. Die Dichte­werte entsprechen ziemlich genau den Ziel­werten für den vorliegenden «ländlichen Entwicklungs­raum» gemäss dem kantonalen Richt­plan (40/60 E/ha).
  • Innere Siedlungs­entwicklung
    Die bestehende Einwohner­dichte ist in der Dorf­zone deutlich tiefer als der Ziel­wert gemäss dem kantonalen Richt­plan. Das besondere Augen­merk liegt in der Förderung der Siedlungs­qualität und einer qualitativ hoch­wertigen Gestaltung der Bauten inklusive Um­gebung. Ermöglicht wird das dichtere Bauen in den grossen Potential­flächen (Gestaltungs­plan­gebiete GP «Hinterdorf» und GP «Widme»). Für diese Potential­flächen wurden Mindest­dichten eingeführt, die zu erreichen sind. Die bestehenden Wohn­zonen W2 weisen bereits angemessen hohe Dichte auf.
  • Fest­legung spezieller Vor­schriften für die zwei Gestaltungs­plangebiete „Widme“ und „Hinterdorf“. Die Ziel­vorgaben basieren auf den Analysen des Räumlichen Entwicklungs­leit­bildes
  • An­passung der BNO an das über­geordnete Recht – ins­besondere Um­setzung der IVHB – und an die Praxis der Gemeinde
  • Um­setzung der Gewässer­räume in der Bau­zone und im Kultur­land unter Beizug der Land­wirtschafts­kommission. Darstellung von Freihalte­bereiche für zukünftige Bach­öffnungen ausserhalb der Bau­zonen
  • Sicherung des identitäts­stiftenden Gebäudes „Pinte“ im Dorf­kern mithilfe eines Ortsbild­schutz­perimeters
  • Neue Kategorie Gebäude­schutz: „strassen­raum­prägende Gebäude“. Bei Abbruch und Ersatz­bau ist die ursprüngliche Stellung zur Strasse zu berück­sichtigen
  • Kultur- und Naturschutz­objekte leisten einen wesentlichen Beitrag zur Siedlungs­qualität und zur Identität der Gemeinde. Die von der Denkmal­pflege als schutz­würdig identifizierten Objekte im Bau­inventar und die Objekte im Natur­schutz­inventar der Gemeinde wurden kommunal geschützt, bzw. bleiben weiterhin geschützt
  • Vor­schriften zur Umgebungs­gestaltung in der Dorf­zone und eine allgemeine Vor­schrift bewirken, dass der heutige durch­grünte Charakter auch zukünftig erhalten bleibt, insbesondere am Bauzonen­rand
  • Arbeitszone: Weiter­entwicklung der spezifischen Vor­schriften unter Beachtung der bestehenden Zonierung, der betrieblichen Erforder­nisse und der aktuellen, über­geordneten Gesetz­gebung. Insbesondere wider­spruchsfreie Zuordnung der Empfindlich­keitsstufe.


AuftraggeberGemeinderat Besenbüren
Verantwortliche PartnerinSusanne Hagedorn
Zeitraum2019 bis 2024
StandVon der Gemeindeversammlung beschlossen am 22. November 2024