Merkmale
- Hohe Wohnqualität durch landschaftlich schöne Lage umgeben von Wäldern
- Gut erhaltener Ortskern mit einem Ortsbild von regionaler Bedeutung
- Begrünter Siedlungsrand mit markanten Ortseingängen
- Ab 1990er Jahren starker Bevölkerungszuwachs
- Bebauung durch Siedlungsfinger mit Kulturland verzahnt
- Merkmal der historischen Bebauung sind offene Vorzonen oder Gärten
Räumliches Entwicklungsleitbild
In der Gemeinde Besenbüren wurde von 2019-2020 das räumliche Entwicklungsleitbild erarbeitet, als Grundlage für die Revision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Das behördenverbindliche räumliche Entwicklungsleitbild REL leistet eine Gesamtschau über das gesamte Gemeindegebiet und trägt so zur Schärfung des Gemeindeprofils bei, indem es eine räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde gesamthaft und in den verschiedenen Gebieten in den nächsten 20 Jahren (also bis ca. 2040) entwickeln soll.
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Umsetzung in der Nutzungsplanung
- Bauzonengrösse
Die Bauzonengrösse bleibt unverändert. Die zusätzliche Einwohnerkapazität der überbauten und unüberbauten Wohn- und Mischzonen beträgt rd. 190 Einwohner. Die Dichtewerte entsprechen ziemlich genau den Zielwerten für den vorliegenden «ländlichen Entwicklungsraum» gemäss dem kantonalen Richtplan (40/60 E/ha). - Innere Siedlungsentwicklung
Die bestehende Einwohnerdichte ist in der Dorfzone deutlich tiefer als der Zielwert gemäss dem kantonalen Richtplan. Das besondere Augenmerk liegt in der Förderung der Siedlungsqualität und einer qualitativ hochwertigen Gestaltung der Bauten inklusive Umgebung. Ermöglicht wird das dichtere Bauen in den grossen Potentialflächen (Gestaltungsplangebiete GP «Hinterdorf» und GP «Widme»). Für diese Potentialflächen wurden Mindestdichten eingeführt, die zu erreichen sind. Die bestehenden Wohnzonen W2 weisen bereits angemessen hohe Dichte auf. - Festlegung spezieller Vorschriften für die zwei Gestaltungsplangebiete „Widme“ und „Hinterdorf“. Die Zielvorgaben basieren auf den Analysen des Räumlichen Entwicklungsleitbildes
- Anpassung der BNO an das übergeordnete Recht – insbesondere Umsetzung der IVHB – und an die Praxis der Gemeinde
- Umsetzung der Gewässerräume in der Bauzone und im Kulturland unter Beizug der Landwirtschaftskommission. Darstellung von Freihaltebereiche für zukünftige Bachöffnungen ausserhalb der Bauzonen
- Sicherung des identitätsstiftenden Gebäudes „Pinte“ im Dorfkern mithilfe eines Ortsbildschutzperimeters
- Neue Kategorie Gebäudeschutz: „strassenraumprägende Gebäude“. Bei Abbruch und Ersatzbau ist die ursprüngliche Stellung zur Strasse zu berücksichtigen
- Kultur- und Naturschutzobjekte leisten einen wesentlichen Beitrag zur Siedlungsqualität und zur Identität der Gemeinde. Die von der Denkmalpflege als schutzwürdig identifizierten Objekte im Bauinventar und die Objekte im Naturschutzinventar der Gemeinde wurden kommunal geschützt, bzw. bleiben weiterhin geschützt
- Vorschriften zur Umgebungsgestaltung in der Dorfzone und eine allgemeine Vorschrift bewirken, dass der heutige durchgrünte Charakter auch zukünftig erhalten bleibt, insbesondere am Bauzonenrand
- Arbeitszone: Weiterentwicklung der spezifischen Vorschriften unter Beachtung der bestehenden Zonierung, der betrieblichen Erfordernisse und der aktuellen, übergeordneten Gesetzgebung. Insbesondere widerspruchsfreie Zuordnung der Empfindlichkeitsstufe.