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Ammerswil: Gesamt­revision Nutzungs­planung Siedlung und Kulturland

In der Gemeinde Ammerswil wird seit 2020 die Revision der Nutzungs­planung Siedlung und Kultur­land erarbeitet. Die Gemeinde gehört gemäss Raumkonzept Kanton Aargau zum ländlichen Entwicklung­sraum. Als Einstieg wurde ein räumliches Entwicklungs­leitbild erstellt, welches die Basis für die Gesamtrevision Nutzungs­planung bildete.

Merkmale und Hauptaufgaben

  • Intaktes Ortsbild mit ortstypischen Bauten
  • Gelegen in einem Hochtal umgeben von einer attraktiven Waldlandschaft
  • Nahe am städtischen Raum Lenzburg 
  • Grünzäsur inmitten des Siedlungsgebietes
  • Hochwertige Innenentwicklung der Dorfzone unter Erhalt des ländlichen Dorfcharakters
  • Leerstände in der Dorfzone vermeiden
  • Bewusste Gestaltung der Siedlungsränder und Ortseingänge
  • Neue Begegnungsräume schaffen
  • Siedlungsorientierte Entwicklung der Quartierstrassen

Räumliches Entwicklungs­leitbild

Grundlage für die Erarbeitung war der am 22. August 2020 durchgeführte Workshop mit der Bevölkerung. Im Rahmen des Workshops wurde in Arbeitsgruppen die Innensicht der Be­wohner­Innen diskutiert. Mittels eines Umfragebogens konnten die Teilnehmenden die Vorschläge der Vorbereitungsgruppe bezüglich Stärken, Schwächen, Potentialen und Risiken der Gemeinde bewerten und eigene Vorschläge einbringen (SWOT-Analyse). Die Ent­wicklungs­ziele und Handlungsfelder wurden während des Workshops intensiv diskutiert und besprochen. Basierend auf der Auswertung der SWOT-Analyse und den Ergebnissen des Work­shops wurden die Entwicklungsziele & Handlungsfelder in den Bereichen Innen­entwicklung & Ortsbild, Dorfzone entwickeln, Begegnungsorte / Infrastruktur / Versorgung, Wohnen im Alter, Landschaft und Verkehr erarbeitet. Am 15. Dezember 2020 hat der Gemeinderat Ammerswil das räumliche Entwicklungsleitbild REL beschlossen.

Weitere Informationen: Räumliches Entwicklungsleitbild Ammerswil

Umsetzung in der Nutzungsplanung

  • Festlegung von Zielvorgaben für das Gestaltungsplangebiet «Lenzburgerstrasse / Rietenberg» sowie Umzonung des Gebietes in die Dorfzone als Teil der Innenentwicklung in der Dorfzone
  • Festlegung einer Erschliessungsplanpflicht auf der Parzelle 74
  • Einzonung nicht mehr genutzter landwirtschaftlicher Betriebe am Bauzonenrand, um eine Umnutzung zu ermöglichen
  • Anpassung der BNO an das übergeordnete Recht – insbesondere Umsetzung der IVHB – und an die Praxis der Gemeinde
  • Vorschriften zur Umgebungs- und Aussenraumgestaltung, um auch bei der Siedlungsentwicklung nach innen einen durchgrünten Charakter zu erhalten
  • Aufnahme von Vorschriften in die BNO zur Begrünung der Strassenräume und Siedlungsränder
  • Umsetzung der Gewässerräume in der Bauzone und im Kulturland
AuftraggeberGemeinderat Ammerswil
Verantwortliche PartnerSusanne Hagedorn , Lidia Räber
ZeitraumAb 2020
Standöffentliche Auflage