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Lebensraum Lenzburg Seetal: Kriterien für den Bezug von Siedlungs­gebiet aus dem regionalen Topf

Diverse Gemeinden in der Region Lenzburg Seetal hatten und haben den Auftrag, im Rahmen einer Teil- oder Gesamt­revision der Nutzungs­planung ihre nicht bundes­rechts­konformen Bau­zonen zu reduzieren. Durch die Gemeinden ausgezonte Bau­zonen sollen gemäss kantonalem Richt­plan in einen regionalen Topf fliessen und dort als «Siedlungs­gebiet» für Ein­zonungen zur Verfügung stehen.

Basierend auf dem kantonalen Richt­plan und dem 2020 erarbeiteten Handlungs­leitfaden «Regionales Siedlungs­gebiets­management» sowie basierend auf den Aussagen des REK LLS 2020 wurden spezifische Regeln für den Siedlungs­gebiets­abtausch innerhalb der Region festgelegt.

Der Vorstand hat die erarbeiteten Kriterien für den Bezug von Siedlungs­gebiet aus dem regionalen Topf am 23. November 2022 verabschiedet. 

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: Kriterien für den Bezug von Siedlungsgebiet aus dem regionalen Topf