Diverse Gemeinden in der Region Lenzburg Seetal hatten und haben den Auftrag, im Rahmen einer Teil- oder Gesamtrevision der Nutzungsplanung ihre nicht bundesrechtskonformen Bauzonen zu reduzieren. Durch die Gemeinden ausgezonte Bauzonen sollen gemäss kantonalem Richtplan in einen regionalen Topf fliessen und dort als «Siedlungsgebiet» für Einzonungen zur Verfügung stehen.
Basierend auf dem kantonalen Richtplan und dem 2020 erarbeiteten Handlungsleitfaden «Regionales Siedlungsgebietsmanagement» sowie basierend auf den Aussagen des REK LLS 2020 wurden spezifische Regeln für den Siedlungsgebietsabtausch innerhalb der Region festgelegt.
Der Vorstand hat die erarbeiteten Kriterien für den Bezug von Siedlungsgebiet aus dem regionalen Topf am 23. November 2022 verabschiedet.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: Kriterien für den Bezug von Siedlungsgebiet aus dem regionalen Topf