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Kriterien für den Bezug von Siedlungs­gebiet aus dem regionalen Topf

Auszonungen in einer Gemeinde, welche nicht mit Einzonungen kompensiert werden, werden der Region nutzungsneutral gutgeschrieben (Richtplankapitel S.1.2) und stehen der Region für Einzonungen zur Verfügung. Die Region LLS hat nun regionsspezifische Kriterien für den Bezug von Siedlungsgebiet aus dem regionalen Topf festgelegt.

Projektinformation

Aus­zonungen in einer Gemeinde, welche nicht mit Ein­zonungen kompensiert werden, werden der Region nutzungs­neutral gut­geschrieben (Richtplan­kapitel S.1.2). Diese Flächen stehen der Region für Ein­zonungen zur Verfügung (regionaler Topf / 3 ha, Stand 30. Juni 2022).

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raum­entwicklung, hat aargauSüd Impuls und LLS im Jahr 2019 den Projekt­auftrag erteilt, einen Handlungs­leitfaden für das Regionale Siedlungs­gebiets­management zu erarbeiten. Die konkrete regionale Bewirt­schaftung des «Regionalen Topfes» kann von jeder Region individuell, entsprechend ihren Bedürfnissen und An­forderungen, festgelegt werden.

Grund­lage für die Erarbeitung der regions­spezifischen Kriterien für den Bezug aus dem regionalen Topf bildet das räumliche regionale Entwicklungs­konzept (REK LLS) aus dem Jahr 2020 und die darin festgehaltenen Aussagen sowie der «Handlungs­leitfaden Regionales Siedlungs­gebiets­management». Das REK LLS macht verschiedene Aussagen zu Kriterien bezüglich des Bezugs von Flächen aus dem «Regionalen Topf». In erster Linie sollen die Flächen zur Erweiterung der Arbeits­zone für Betriebe von regionaler Bedeutung sowie für die Ein­zonung von Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen von regionalem Interesse zur Verfügung stehen.


AuftraggeberLebensraum Lenzburg Seetal
KoordinationGabi Lauper, Vorsitz Kerngruppe Regionalplanung
Verantwortliche PartnerinLidia Räber
SachbearbeitungHannes Schwörer
Zeitraum2020-2022