Auszonungen in einer Gemeinde, welche nicht mit Einzonungen kompensiert werden, werden der Region nutzungsneutral gutgeschrieben (Richtplankapitel S.1.2) und stehen der Region für Einzonungen zur Verfügung. Die Region LLS hat nun regionsspezifische Kriterien für den Bezug von Siedlungsgebiet aus dem regionalen Topf festgelegt.
Auszonungen in einer Gemeinde, welche nicht mit Einzonungen kompensiert werden, werden der Region nutzungsneutral gutgeschrieben (Richtplankapitel S.1.2). Diese Flächen stehen der Region für Einzonungen zur Verfügung (regionaler Topf / 3 ha, Stand 30. Juni 2022).
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, hat aargauSüd Impuls und LLS im Jahr 2019 den Projektauftrag erteilt, einen Handlungsleitfaden für das Regionale Siedlungsgebietsmanagement zu erarbeiten. Die konkrete regionale Bewirtschaftung des «Regionalen Topfes» kann von jeder Region individuell, entsprechend ihren Bedürfnissen und Anforderungen, festgelegt werden.
Grundlage für die Erarbeitung der regionsspezifischen Kriterien für den Bezug aus dem regionalen Topf bildet das räumliche regionale Entwicklungskonzept (REK LLS) aus dem Jahr 2020 und die darin festgehaltenen Aussagen sowie der «Handlungsleitfaden Regionales Siedlungsgebietsmanagement». Das REK LLS macht verschiedene Aussagen zu Kriterien bezüglich des Bezugs von Flächen aus dem «Regionalen Topf». In erster Linie sollen die Flächen zur Erweiterung der Arbeitszone für Betriebe von regionaler Bedeutung sowie für die Einzonung von Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen von regionalem Interesse zur Verfügung stehen.
Auftraggeber | Lebensraum Lenzburg Seetal |
Koordination | Gabi Lauper, Vorsitz Kerngruppe Regionalplanung |
Verantwortliche Partnerin | Lidia Räber |
Sachbearbeitung | Hannes Schwörer |
Zeitraum | 2020-2022 |