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Wohlen Teilrevision Nutzungsplanung Seewadel

Die Teil­revision See­wadel in Wohlen wurde aus der letzten Gesamt­revision Nutzungs­planung aus­gelagert. Seit 2018 wurde die Ein­zonung mit Kompensation von Siedlungs­gebiet und Frucht­folge­fläche erarbeitet und von uns begleitet. Eine Grund­lage dazu stellt die Prüfung einer kommunalen Flächen­umlagerung zur Kompensation der Ein­zonung dar, die wir vornehmen durften. Der Entwurf wurde gemeinsam mit Fach­planenden des aus­zulagernden Werk­hofs und unter Beteiligung der Bevölkerung er­stellt.

Planungs­anlass

Ein privater Werk­hof soll ins Gebiet See­wadel, an den Rand des Siedlungs­gebiets Wohlen aus­gelagert werden. Damit wird an zentraler Lage innere Ent­wicklung er­möglicht.
Die Aus­lagerung bean­sprucht bisheriges Kultur­land, das direkt an das Siedlungs­gebiet an­grenzt. Die Ein­zonung und Er­weiterung des Siedlungs­gebiet ist an Bedingungen ge­knüpft, die in einer Kaskade geprüft werden: Betriebs-intern, kommunale Kompensation, regionaler Aus­gleichstopf und kantonaler Topf. Die Ein­zonung Seewadel wird teils regional und teils kantonal kompensiert. Ausserdem und un­abhängig davon ist die Frucht­folgefläche zu kompensieren.

Das An­liegen wurde aus der letzten Gesamt­revision Nutzungs­planung aus­gelagert und seit 2018 be­gleitet. Marti Partner prüfte die kommunale Kompen­sation und unter­stützte die Gemeinde Wohlen mit allen er­forder­lichen Bestand­teilen der Teil­revision: Bau- und Nutzungs­ordnung, Teil­änderung Bauzonen- und Kultur­land­plan, Planungs­bericht, Mit­wirkungs­bericht.

Merkmale  und Haupt­aufgaben

  • Aus­lagerung eines privaten Werk­hofs zugunsten innerer Ent­wicklung
  • Ent­wicklungs­möglichkeit des ansässigen Gewerbes unter­stützen
  • gute Ein­ordnung in Orts- und Landschafts­bild des neuen Werk­hofs
  • Kompensation und damit Erhalt der Frucht­folge­fläche sicherstellen
  • Lärm­schutz­anforderungen erfüllen

Prüfung der kommunalen Flächen­umlagerung von Siedlungs­gebiet

Als Teil der Prüf­kaskade wurden die kommunalen Möglich­keiten von aus­zu­zonenden Flächen ge­prüft. Nach ein­heitlichen Kriterien wie Mindest­fläche, Lage und Frucht­folgefläche wurden 7 potentiell ge­eignete Aus­zonungs­flächen identi­fiziert. Diese wurden be­wertet und die Verfüg­barkeit ge­prüft. Diese Standort­evalutation ergab, dass kommunal keine ge­eigneten Kompensations­flächen für die Ein­zonung See­wadel zur Ver­fügung stehen.

Umsetzung in der Nutzungs­planung

  • Beratung der Gemeinde und Werkhof-Betreiberin zum Vor­gehen
  • Organisation der Kaskade zur Kompensation des Siedlungs­gebiets
  • Entwurf der geänderten Vor­schriften Bau- und Nutzungs­ordnung mit An­forderungen zur bedingten Ein­zonung, zur Kompensation Frucht­folge­fläche, zur Ein­ordnung in das Orts- und Landschafts­bild und des Lärmschutzes 
  • Entwurf der Teil­­änderung Bau­zonen- und Kultur­land­plan
  • Entwurf des Mit­wirkungs­berichts
  • Verfassen des Planungs­berichts nach Art. 47 RPV


AuftraggeberGemeinderat Wohlen, Eigentümerin des privaten Werkhofs
Verantwortliche PartnerThomas Rubin (Thomas Meier bis 2020)
ProjektbearbeitungCordula Püstow
Zeitraumab 2018
Standöffentliche Auflage Mai 2025