Die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde am 9. Juni 2023 vom Regierungsrat genehmigt. Am 16. Juni 2023 erfolgte die Publikation im kantonalen Amtsblatt. Mit der Publikation beginnt die 30-tägige Beschwerdefrist gemäss § 28 BauG zu laufen.
Grund für die Gesamtrevision war der per 1. Januar 2012 erfolgte Zusammenschluss der Gemeinden Merenschwand und Benzenschwil. Aus ortsplanerischer Sicht hat sich damit eine neue Ausgangslage ergeben. Ziel der Gesamtrevision war es daher nicht nur die alten Planungen zu aktualisieren, sondern auch gesamtheitlich zu überprüfen und zu einem neuen Ganzen zu vereinheitlichen.
Weitere Informationen zum Projekt: Merenschwand Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland