In der Gemeinde Möriken-Wildegg wurde von 2012-2015 die Revision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland erarbeitet. Als Einstieg wurde ein räumliches Gesamtkonzept erarbeitet. Potentialräume wurden definiert und die Förderung der inneren Verdichtung wird mittels Gestaltungsplanpflichten an wichtigen Lagen gesichert. Ein besonderes Augenmerk wurde auf den öffentlichen und privaten Aussenraum sowie auf die Aufwertung der Ortseingänge und Siedlungsränder gerichtet.
Als Einstieg in die Nutzungsplanung wurde unter Einbezug der interessierten Bevölkerung ein räumliches Gesamtkonzept erarbeitet. Hauptelement ist die Definition von Teilräumen mit unterschiedlichen Identitäten, insbesondere die «Stadt Wildegg» und das «Dorf Möriken». Wildegg als Teil der Aabachstadt soll gezielt verdichtet werden und an urbanen Qualitäten gewinnen. In Möriken steht hingegen der Erhalt des dörflichen Charakters im Vordergrund.
Es wurden Potentialräume zur Einwohnerverdichtung nach Handlungskategorie definiert und in 3D Ansichten visualisiert. Die gezielte Förderung der inneren Verdichtung in Wildegg wird mittels Gestaltungsplanpflichten an städtebaulich wichtigen Lagen gesichert. Zum Beispiel im KIW-Areal (Umstrukturierungsgebiet) wird eine Spezialzone mit massgeschneiderten Vorschriften in der BNO eingeführt.
Die Gestaltung des Aussenraums hat einen wesentlichen Einfluss auf die Siedlungsqualität. Monotone und grossflächig versiegelte Strassenräume können das Bedürfnis nach Geborgenheit und Identifikation nicht befriedigen. Um solche Situationen zukünftig zu vermeiden, wird daher eine entsprechende Vorschrift eingeführt, wonach im Minimum die Hälfte der Vorgärten mit Grünflächen und Bäumen zu gestalten sind (§ BNO Begrünung Strassenräume).
Die heutigen Siedlungsränder weisen in gestalterischer und ökologischer Hinsicht Defizite auf. Im Kulturlandplan werden deshalb Bereiche für die Aufwertung der Ortseingänge mittels Baumalleen, Baumreihen oder Einzelbäumen ausgeschieden. Kosten für Pflanzung, Pflege, Bewirtschaftungseinschränkungen und Mindererträge werden durch die Gemeinde oder Dritte entschädigt (§ BNO Aufwertung Ortseingänge).
Auftraggeber | Gemeinderat Möriken - Wildegg |
Koordination | Pascal Chioru, Gemeindeschreiber |
Verantwortliche Partner | Thomas Meier |
Zeitraum | 2012-2017 |
Beschluss Regierungsrat | 2017 |