Der kommunale Gesamtplan Verkehr wurde im Rahmen der Revision der Nutzungsplanung mit Begleitung durch die Planungskommission erarbeitet.
Für Holderbank wurde im Rahmen der Revision der Nutzungsplanung ein « Kommunaler Gesamtplan Verkehr» (KGV) gemäss § 54 BauG erarbeitet werden. Er wurde am 5. November 2018 vom Gemeinderat beschlossen. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt genehmigt die Ziele. Der KGV ist behördenverbindlich.
Anhand einer Analyse der Ist-Situation wurden die Zielsetzungen formuliert und Massnahmen festgelegt. Die Konzeptpläne Fussverkehr, Radverkehr und Strassenhierarchien wurden anhand der Zielsetzungen und Massnahmen erstellt. Im Konzeptplan Fussverkehr werden geplante Ergänzungen des Fusswegnetzes sowie bestehende Netzlücken aufgezeigt.
Auftraggeber | Gemeinderat Holderbank |
Verantwortliche Partner | Thomas Meier |
Projekterarbeitung | Lidia Räber |
Zeitraum | 2016-2018 |
Genehmigung Kanton | 2018 |