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Hendschiken Gesamt­revision Nutzungs­planung: Genehmigung Regierungsrat

Die Gesamt­revision Nutzungs­planung Siedlung und Kultur­land wurde am 5. März 2025 vom Regierungsrat genehmigt. Am 14. März 2025 erfolgte die Publikation im kantonalen Amtsblatt. Mit der Publikation beginnt die 30-tägige Beschwerdefrist gemäss § 28 BauG.

In der Gemeinde Hendschiken wurde von 2019-2024 die Revision der Nutzungs­planung Siedlung und Kultur­land erarbeitet. Als Grund­lage für die Gesamt­revision der Nutzungs­planung Siedlung und Kultur­land wurde ein räumliches Entwicklungs­leitbild erstellt.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: Hendschiken Gesamtrevision Nutzungsplanung