Die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde am 5. März 2025 vom Regierungsrat genehmigt. Am 14. März 2025 erfolgte die Publikation im kantonalen Amtsblatt. Mit der Publikation beginnt die 30-tägige Beschwerdefrist gemäss § 28 BauG.
In der Gemeinde Hendschiken wurde von 2019-2024 die Revision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland erarbeitet. Als Grundlage für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde ein räumliches Entwicklungsleitbild erstellt.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: Hendschiken Gesamtrevision Nutzungsplanung