Die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde am 30. April 2025 vom Regierungsrat genehmigt. Am 9. Mai 2025 erfolgte die Publikation im kantonalen Amtsblatt. Mit der Publikation beginnt die 30-tägige Beschwerdefrist gemäss § 28 BauG.
In der Gemeinde Ammerswil wurde von 2020-2024 die Revision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland erarbeitet. Als Grundlage für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde ein räumliches Entwicklungsleitbild erstellt.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: Ammerswil Gesamtrevision Nutzungsplanung