Wir erstellen im Auftrag von Gemeinden Fachgutachten und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Einordnung von Bauvorhaben in das Ortsbild. Weiter erstellen wir im Kanton Aargau Fachgutachten für Arealüberbauungen gemäss §40 BauV und Gestaltungspläne gemäss § 8 Abs. 3 BauV. Wir übernehmen auch fachliche Begleitungen und baurechtliche Abklärungen.