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Burg Teilrevision Nutzungsplanung Gewässerräume: Beschluss Gemeinde­versammlung

 Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Burg wurde vom Regierungsrat am 28. Juni 2017 genehmigt.

Diese Gesamtrevision basiert auf dem Baugesetz, Stand 1. August 2013, der Bauverordnung Stand 1. Januar 2015 und dem kantonalen Richtplan 2011/2015. Die Gewässerräume wurden noch nicht festgesetzt, da der Artikel im Baugesetz dazu revidiert wurde und die neue Vorschrift noch nicht bekannt war.

In der Zwischenzeit liegt die revidierte Vorschrift vor und die Umsetzung der Gewässerräume konnte 2021 in einer Teilrevision erfolgen. Die Gemeindeversammlung hat die Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gewässerräume am 18. November 2021 beschlossen.